Partner-Lieferanten
Als mit «Goût Mieux» ausgezeichneter Gastronomiebetrieb profitieren Sie bei verschiedenen «Goût Mieux»-Partner-Lieferanten von attraktiven Rückvergütungen ab dem ersten Franken (und zwar auf Ihren gesamten Einkäufen bei diesen Lieferanten – auch für Nonfood!).
Die Rückvergütung wird durch die Stiftung «Goût Mieux» ausbezahlt und einmal pro Kalenderjahr berechnet. Sie wird im Folgejahr auf der «Goût Mieux»-Jahresrechnung in Abzug gebracht. Übersteigt die Rückvergütung den Rechnungsbetrag, wird der Überschuss ausbezahlt.
Haben Sie bereits bestehende Rückvergütungsvereinbarungen mit Lieferanten, so werden diese nicht tangiert, sondern – im Gegenteil! – kumuliert!